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   OVG Berlin, 13.02.1998 - 60 PV 11.96   

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https://dejure.org/1998,14648
OVG Berlin, 13.02.1998 - 60 PV 11.96 (https://dejure.org/1998,14648)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13.02.1998 - 60 PV 11.96 (https://dejure.org/1998,14648)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - 60 PV 11.96 (https://dejure.org/1998,14648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von Zeiten der Fortbildung auf Dienst-/ Arbeitszeit, insbesondere bei Teilzeitbschäftigten; Mitbestimmung bei Angelegenheiten der Fortbildung; Zulässigkeit von Dienstvereinbarungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2006 - 4 B 15.04

    Versetzungen von Beamten zum Stellenpool rechtmäßig

    Dabei kann dahinstehen, ob diese Vereinbarung eine "Dienstvereinbarung" im Sinne von § 74 Abs. 1 Satz 1 PersVG Bln ist (vgl. hierzu OVG Berlin, Beschluss vom 13. Februar 1998 - OVG 60 PV 11.96 - PersR 1998, 476, 477 f.), die als Akt dienststelleninterner Rechtsetzung für die Dienststelle und deren Beschäftigten unmittelbar geltendes Recht schafft, und zwar in der Weise, dass alle gegenwärtig oder künftig in der Dienststelle Beschäftigten vom Dienststellenleiter nach ihren Vorschriften behandelt werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2003 - BVerwG 6 P 1.03 - DÖD 2003, 213, 214), oder eine sonstige Vereinbarung, die dem Beamten möglicherweise ebenfalls einen unmittelbaren Anspruch auf Einhaltung der Vorschriften gibt oder jedenfalls insoweit begünstigt, als der Dienstherr nicht willkürlich von einer auf der Vereinbarung beruhenden Verwaltungspraxis abweichen darf.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2006 - 4 B 8.05

    Stellenpool

    Dabei kann dahinstehen, ob diese Vereinbarung eine "Dienstvereinbarung" im Sinne von § 74 Abs. 1 Satz 1 PersVG Bln ist (vgl. hierzu OVG Berlin, Beschluss vom 13. Februar 1998 - OVG 60 PV 11.96 - PersR 1998, 476, 477 f.), die als Akt dienststelleninterner Rechtsetzung für die Dienststelle und deren Beschäftigten unmittelbar geltendes Recht schafft, und zwar in der Weise, dass alle gegenwärtig oder künftig in der Dienststelle Beschäftigten vom Dienststellenleiter nach ihren Vorschriften behandelt werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2003 - BVerwG 6 P 1.03 - DÖD 2003, 213, 214), oder eine sonstige Vereinbarung, die dem Beamten möglicherweise ebenfalls einen unmittelbaren Anspruch auf Einhaltung der Vorschriften gibt oder jedenfalls insoweit begünstigt, als der Dienstherr nicht willkürlich von einer auf der Vereinbarung beruhenden Verwaltungspraxis abweichen darf.
  • BVerwG, 06.10.2010 - 6 PB 11.10

    Zulässigkeit von Dienstvereinbarungen

    Denn ihr Abschluss kann durch die Personalräte nicht erzwungen werden (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13. Februar 1998 - 60 PV 11.96 - PersR 1998, 476 ; Germelmann/Binkert/Germelmann, Personalvertretungsgesetz Berlin, 3. Aufl. 2010, § 74 Rn. 1 und 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1999 - 1 A 5100/97

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Personalrats auf Unterrichtung bzw. Auskunft

    vgl. zu § 75 Abs. 1 Nr. 5 NdsPersVG a. F.: BVerwG, Beschluß vom 15. Dezember 1994 - 6 P 19.92 -, PersR 1995, 207, 209; zu § 85 Abs. 2 Nr. 1 BlnPersVG: OVG Berlin, Beschluß vom 13. Februar 1998 - OVG 60 PV 11.96 -, PersR 1998, 476; Cecior/Dietz/Vallendar, aaO, § 72 RdNr. 479.
  • VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 169.04

    Rechtmäßigkeit einer Versetzung zum zentralen Personalüberhangmanagement; § 1

    Die Vereinbarung betrifft Angelegenheiten, die zur Zuständigkeit der Personalvertretung gehören und durfte daher - anders als nach den insoweit engeren Voraussetzungen des § 73 Abs. 1 Satz 1 BPersVG - für den Dienstbereich der Geltung des Berliner Personalvertretungsgesetzes wirksam getroffen werden (vgl. OVG Berlin, Beschluss v. 13. Februar 1998 - 60 PV 11.96 -, PersR 1998, 476).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 60 PV 6.09

    Wirksamkeit einer Dienstvereinbarung; Arbeitszeitregelung; Krankenhaus; Anlegen

    Das Gesetz erlaubt damit ihren Abschluss zur Regelung von dienstliche Belange der Beschäftigten betreffenden Gegenständen auch außerhalb von Beteiligungstatbeständen (vgl. Beschluss des Senats vom 15. April 2010 - OVG 60 PV 8.08 -, juris Rn. 29 [bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2010 - BVerwG 6 PB 11.10] und Beschluss des 60. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 13. Februar 1998 - OVG 60 PV 11.96 -, PersR 1998, 476, 477 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2010 - 60 PV 8.08

    Personalvertretungsrecht; Änderung einer Telefonanlage; Rahmendienstvereinbarung

    Nach der vom Verwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des 60. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin (Beschluss vom 13. Februar 1998 - OVG 60 PV 11.96 -, PersR 1998, 476), der auch der Senat folgt, stehen einer Dienstvereinbarung Rechtsvorschriften jedenfalls dann nicht entgegen, wenn sie Mitbestimmungsrechte ausgestalten.
  • VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 100.04

    Weitere Klagen gegen Versetzung zum Stellenpool erfolglos

    Die Vereinbarung betrifft Angelegenheiten, die zur Zuständigkeit der Personalvertretung gehören und durfte daher - anders als nach den insoweit engeren Voraussetzungen des § 73 Abs. 1 Satz 1 BPersVG - für den Dienstbereich der Geltung des Berliner Personalvertretungsgesetzes wirksam getroffen werden (vgl. OVG Berlin, Beschluss v. 13. Februar 1998 -60 PV 11.96 -, PersR 1998, 476).
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